DEKLARATIONS- UND GESTALTUNGSBERATUNG IN DER OPERATIVEN/WERBENDEN PHASE EINES UNTERNEHMENS
Neben der laufenden Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsbuchführung beraten wir Sie in handelsrechtlichen- und steuerlichen Gestaltungsfragen zum Jahresabschluss einschließlich der steuerlichen Einkünfteermittlung. Gerne stehen wir Ihnen ebenfalls für Besprechungen der regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und den offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung als Ergebnis der laufenden Finanzbuchhaltung zur Verfügung. Im Zuge der Steuerdeklarationen beraten wir Sie gerne bei nationalen, aber auch bei internationalen Sachverhalten auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen, dem Außensteuergesetz und den erweiterten Mitwirkungspflichten gemäß der Abgabenordnung.